Reglement Hallenbenützung

Die Reithalle des RV Aarau / Das Wichtigste in Kürze

Mit der grosszügigen Reithalle ist der RV Aarau in der Lage, allen Pferdesportinteressierten eine umfassende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Damit alle Anlagen weiterhin zu den äusserst moderaten Tarifen genutzt werden können, muss auf die dauernde Präsenz eines Anlagenwartes verzichtet werden. Der Verein ersucht deshalb alle Benützer der Anlagen diese so zu behandeln, wie wenn sie deren Eigentum wären.

Speziell gilt

Keine Anlagenbenützung ohne Bezahlung. Wer Freunde mit sich nimmt, ist verantwortlich, dass diese die entsprechenden Benützungsgebühren entrichten.

Bitte werfen Sie Bargeld nur in den bereitliegenden Couverts in die Briefkästen in der Halle. Wenn Sie die bereitliegenden Einzahlungsscheine und das Abonnementsystem nutzen, helfen Sie mit, Einbrüche zu verhindern. Der Betrag kann auch per Twint beglichen werden.

Pferdemist ist in der Reithalle, auf den Allwetterplätzen und auf dem Parkplatz immer sofort aufzunehmen und in den bereit stehenden Gebinden zu deponieren.

Beim Verlassen der Anlagen sind alle Absperrungen wieder zu schliessen.

Um der Gefahr von Einschleichdiebstählen zu begegnen, müssen die Türen des Personentaktes der Reithalle immer sofort wieder abgeschlossen werden.

Verunreinigungen im Tribünentrakt sind von den Benützern zu beseitigen (Toiletten).

Longieren: Da der Hallenboden an sich nicht zum Longieren konstruiert ist, darf nicht dauernd auf der gleichen Volte gearbeitet werden und sind bockende und losstürmende Pferde sofort anzuhalten. Mit Rücksicht auf die reitenden HallenbenützerInnen darf gleichzeitig nur immer ein Pferd longiert werden. Während offiziellen, vom RV Aarau organisierten Kursen darf nicht longiert werden.

Auf die Arbeit der Reitbahnwarte ist Rücksicht zu nehmen. Diese haben bei ihrer Tätigkeit „Vortritt“ gegenüber den Reitenden.

Hindernismaterial darf nicht am Boden liegengelassen werden, da dieses unter der Feuchtigkeit leidet und zudem die Bodenpflege erschwert.

Tarife

Die Sportkarte ist auf ein bestimmtes Pferd ausgestellt. Sie berechtigt zum Reiten eigener Pferde in der Halle. Diese Pferde dürfen auch durch fremde Personen geritten werden.

Professionelle Nutzung: KarteninhaberInnen, welche die Halle mit nicht in Ihrem Besitz stehenden Pferden nutzen möchten sind gebeten, mit dem Vereinsvorstand einen situationsgerechten Tarif dafür zu vereinbaren.

Der Vorstand